Integrationsfachdienst

Arbeit vermitteln und sichern

Die Aufgabe des Integrationsfachdienstes (IFD) ist es, Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen und Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu sichern. Dabei werden Arbeitnehmende zur Sicherung ihrer Stellen begleitet und Arbeitgeber zu allen Fragen von Neueinstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beraten. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die institutionelle und individuelle Beratung sowohl im Übergang von Schule zu Beruf als auch für Beschäftigte der Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Übergang Schule-Beruf

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und besonderem Förderbedarf werden vom IFD bei der Vorbereitung, Erprobung und Aufnahme einer geeigneten Arbeit oder Ausbildung unterstützt. Praktika können klären, welche Arbeiten einem jungen Menschen besonders liegen. Der IFD begleitet seine Klientinnen und Klienten während dieser Zeit – und auch darüber hinaus.

Schwerpunkt Menschen mit Hörbehinderung

Die Mitarbeitenden des IFD haben langjährige Erfahrung mit den speziellen Bedürfnissen von gehörlosen Menschen und Menschen mit einer Hörbehinderung. Sie sorgen für eine hörbehindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung.

  • Arbeit im Auftrag des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) – Integrationsamt
  • Grundlage: Sozialgesetzbuch IX
  • Zuständig für die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie Freiburg

Übergang Schule-Beruf

  • Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung mit besonderem Förderbedarf
  • Feststellung von beruflichen Interessen und Fähigkeiten
  • Praktika

Menschen mit Hörbehinderung

  • Mitarbeitende mit Gebärdensprachkompetenz (DGS und LBG)
  • Gebärdendolmetschende bei Bedarf
  • Unterstützung bei Arbeitsplatzgestaltung

Breite Trägerschaft