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Sie können helfen ... ... Menschen mit Behinderungen am Leben der Gesellschaft teilnehmen zu lassen und eine Atmosphäre zu schaffen, in welcher sie akzeptiert werden, sich angenommen und geachtet fühlen. ... eine selbstverständliche und unbefangene Begegnung zu erreichen, im Wohnbereich, in der Straßenbahn, im Omnibus und bei anderen Gelegenheiten. Die institutionell organisierte Hilfe allein reicht nicht aus. Eine offene Beziehung zu nicht behinderten Menschen ist unersetzlich für das Lebensglück von Menschen mit Behinderungen. ... dass die Behinderteneinrichtungen nicht als Ghettos angesehen werden. Die Caritaswerkstätten St.Georg und die Wohnhäuser sind keine abge-legenen Großeinrichtungen. Durch die regionalen Angebote und ihre überschaubare Größe, die jeweils im sozialen Lebensraum von Menschen mit Behinderungen liegen, sind sie gemeindenah. Sie möchten Teil ihrer Umgebung sein. ... durch Auftragserteilung bzw. durch Vermittlung von Arbeitsaufträgen, die präzise und zuverlässig ausgeführt werden. Auftraggeber haben die Möglichkeit, gemäß § 140 SGB IX, 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die zu entrichtende Ausgleichsabgabe anzurechnen. Außerdem wird nur die gesetzlich ermäßigte Mehrwertsteuer von 7% berechnet. ... durch Kauf von in Eigenproduktion der Werkstätten hergestellten Gegenständen in bester Qualität, z.B. Uhren, Schemel, Hocker, Kindergar-deroben, Blumenampeln, Kissen, Schürzen, Taschen, Wein, Korbwaren u.ä. ... durch ehrenamtliche Mitarbeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen.
... mit einer Geldspende an die Behindertenhilfe des Caritasverbandes Freiburg-Stadt e.V. auf das Konto Nr. 558 760 02, Volksbank Freiburg (BLZ 680 900 00).
Impressum - Caritasverband Freiburg-Stadt e.V.
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