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Gemeindepsychiatrie

Die Hilfeplankonferenz / Fallkonferenz als erster Schritt

Die Einführung des personenbezogenen Vorgehens in der Sozialpsychiatrie und die Verlagerung des Kostenträgers bei der Eingliederungshilfe vom Landeswohlfahrtsverband Baden zu den Städten und Landkreisen verändert die Erfassung des Hilfebedarfs, die Hilfeplanung und die Entscheidungsebenen über die Maßnahmen. Ein Weg könnte sein, über eine Hilfeplankonferenz (HPK) / Fallkonferenz (FK) den Bedarf festzustellen, die Finanzierung und die Versorgungsverantwortung zu klären. Besonders Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen und schwierigen Problemlagen könnten von diesem multiprofessionellen Ansatz profitieren, da über eine HPK die Zusammenarbeit der jeweiligen Einrichtungen festgestellt würde. Außerdem könnten Versorgungslücken erkannt und behoben werden. Voraussetzung für eine HPK wären Fallkonferenzen, in denen gemeinsam mit den Klienten die Hilfebedarfe erhoben und dokumentiert werden. Der Vorschlag eines Hilfeplanes wird in der HPK vorgestellt, ggf. verändert, ergänzt und von den Kostenträgern bestätigt. Vertreter der Kostenträger könnten in den jeweiligen Konferenzen mitwirken und sich einen Überblick über die Hilfebedarfssituation verschaffen. Auch das Zusammenwirken von Psychiatrie (Gesundheitssystem: Kliniken, Psychiatrische Institutsambulanz, niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie) und Sozialpsychiatrie (Gesundheitssystem / psychosoziale Dienste, Sozialpsychiatrischer Dienst, WfbM, Wohnheime, Tagesstätten etc.) wäre für alle Beteiligten überschaubarer. Für den Patienten ergibt sich mehr Sicherheit, dass er die Hilfen, die er benötigt, erhält.

 

  Die HPK und ihre ständigen Mitglieder