Gemeindepsychiatrie
Die Hilfeplankonferenz / Fallkonferenz als erster Schritt
Die Einführung des personenbezogenen
Vorgehens in der Sozialpsychiatrie und die Verlagerung des Kostenträgers bei der
Eingliederungshilfe vom Landeswohlfahrtsverband Baden zu den Städten und Landkreisen
verändert die Erfassung des Hilfebedarfs, die Hilfeplanung und die Entscheidungsebenen
über die Maßnahmen. Ein Weg könnte sein, über eine Hilfeplankonferenz (HPK) /
Fallkonferenz (FK) den Bedarf festzustellen, die Finanzierung und die
Versorgungsverantwortung zu klären. Besonders Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen
und schwierigen Problemlagen könnten von diesem multiprofessionellen Ansatz profitieren,
da über eine HPK die Zusammenarbeit der jeweiligen Einrichtungen festgestellt würde.
Außerdem könnten Versorgungslücken erkannt und behoben werden. Voraussetzung für eine
HPK wären Fallkonferenzen, in denen gemeinsam mit den Klienten die Hilfebedarfe erhoben
und dokumentiert werden. Der Vorschlag eines Hilfeplanes wird in der HPK vorgestellt, ggf.
verändert, ergänzt und von den Kostenträgern bestätigt. Vertreter der Kostenträger
könnten in den jeweiligen Konferenzen mitwirken und sich einen Überblick über die
Hilfebedarfssituation verschaffen. Auch das Zusammenwirken von Psychiatrie
(Gesundheitssystem: Kliniken, Psychiatrische Institutsambulanz, niedergelassene Fachärzte
für Psychiatrie und Psychotherapie) und Sozialpsychiatrie (Gesundheitssystem /
psychosoziale Dienste, Sozialpsychiatrischer Dienst, WfbM, Wohnheime, Tagesstätten etc.)
wäre für alle Beteiligten überschaubarer. Für den Patienten ergibt sich mehr
Sicherheit, dass er die Hilfen, die er benötigt, erhält.