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Die Caritaswerkstätten St. Georg
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
Arbeiten bedeutet teilhaben können an der Gesellschaft und gehört zum
Menschsein. Arbeit vermittelt das Gefühl des Gebrauchtwerdens.
In den 10 Werkstätten des Caritasverbandes
Freiburg-Stadt arbeiten über 1.000 Menschen, die ihrer Behinderung wegen nicht oder noch
nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. In sieben Werkstätten werden
überwiegend Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung, in zwei Werkstätten Menschen
mit psychischer Erkrankung und in einer Zweigstelle Menschen mit einer Körperbehinderung
im Rahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation beschäftigt, begleitet und
gefördert. Durch die Differenzierung der Werkstätten wurde erreicht, dass auf die
besonderen Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen eingegangen werden
kann, da sich deren persönliche Lebenssituation und die Anforderungen an den Arbeitsplatz
wesentlich unterscheiden können.
Anspruch in den Werkstätten ist, die Arbeit an die
Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Qualifizierte Mitarbeiter aus
unterschiedlichen Berufsfeldern finden immer wieder Wege, über eine Aufteilung der Arbeit
in kleine Arbeitsschritte und den Einsatz geeigneter Hilfsmittel, die Arbeit den einzelnen
Beschäftigten zugänglich zu machen. Durch die Globalisierung der Märkte kommen auf die
Werkstätten neue Probleme zu, da Lohnarbeiten ins Ausland verlagert werden. Somit droht
genau das Arbeitssegment verloren zu gehen, in welchem sich Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen bewegen.
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Aufträge
von Industrie
und Gewerbe
sind Grundlage
für eine erfolgreiche Beschäftigung
für Menschen mit Behinderungen! |
Im Hinblick auf die Aufgabenstellung und Zielrichtung
der beruflichen und sozialen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen wurde die
Werkstätte für Menschen mit Behinderungen in verschiedene Bereiche gegliedert:
Berufsbildungsbereich
Ziele des Berufsbildungsbereiches sind, die
Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen durch berufliche Bildungsmaßnahmen zu
fördern, die Stabilisierung der Gesamtpersönlichkeit und die Befähigung zur Teilnahme
am Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen und auf die Übernahme einer geeigneten
Tätigkeit im Arbeitsbereich der Werkstätte oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
vorzubereiten. Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich dauert maximal zwei Jahre.
Arbeitsbereich
Nach Beendigung des Berufsbildungsbereiches erfolgt
in der Regel die Aufnahme in den Arbeitsbereich, in dem Dauerarbeitsplätze angeboten
werden. Entsprechend ihrer individuellen Neigungen und ihrem Leistungsvermögen finden die
Beschäftigten eine angemessene Tätigkeit.
In den Produktionsbereichen Montage, Verpackung,
Metallbearbeitung, Uhrenmontage, Holzbearbeitung, Druckerei, Textil, Hauswirtschaft,
Korb-flechterei, Gärtnerei und Weinanbau können den Beschäftigten Arbeitsplätze und
der Industrie und dem Gewerbe vielfältige Leistungen angeboten werden. Durch die Größe
des Werkstättenverbundes ist gewährleistet, dass Aufträge termingerecht, preiswert und
qualitativ hochwertig ausgeführt werden. Die Caritaswerkstätten St.Georg sind
zuverlässige Partner vieler Unternehmen der Umgebung. Diese Zusammenarbeit bewährt sich
seit vielen Jahren, mit manchen Geschäftspartnern seit der Gründung der ersten Werkstatt
1960 in Freiburg. Aber nicht nur im Auftrag des Gewerbes werden Leistungen erbracht,
sondern es gibt auch eine vielfältige Palette von Eigenprodukten, die über einen eigenen
Vertrieb und in drei eigenen Läden angeboten werden. Das Angebot umfasst Pendeluhren mit
mechanischen Laufwerken, Körbe, Gebrauchs- und Geschenkartikel, Weine, Sekt, Textilien
und vieles mehr.
Train
Die Abkürzung TraIn steht für Training zur
Integration langzeitarbeitsloser Menschen und Menschen mit Behinderungen in den
allgemeinen Arbeitsmarkt.
In dieser Arbeitsgruppe, in der Menschen mit
Behinderungen mit langzeit-arbeitslosen Menschen zusammenarbeiten, werden die Teilnehmer
unter arbeitsmarktnäheren Bedingungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. Die
Menschen mit Behinderungen bleiben jedoch rechtlich Mitarbeiter der Werkstatt für
behinderte Menschen.
Vermittlungsversuche werden mit Hilfe des
Integrationsfachdienstes unternommen.
Förder- und Betreuungsbereich
Im Förder- und Betreuungsbereich werden Menschen
mit Behinderungen, die einen sehr hohen Bedarf an Ansprache, Pflege, Begleitung und
Anleitung benötigen, betreut und gefördert.
Die Schwerpunkte der Förderung und Betreuung liegen:
- im lebenspraktischen Bereich
- in der Wahrnehmungsförderung
- in der Förderung von Ausdrucks- und
Kommunikationsmöglichkeiten
- in der pflegerischen Betreuung.
Dazu werden musische, spielerische, kreative und kognitive Elemente
in Gruppen- und Einzelarbeit eingesetzt.
Besondere Arbeits- und Betreuungsangebote
Die Veränderung der Altersstruktur und die
zunehmende Zahl schwerer behinderter Menschen hat Anpassungen in der Beschäftigung und
Betreuung notwendig gemacht. Im Arbeitsbereich der Werkstatt wurden spezielle Gruppen
eingerichtet, durch die erreicht wird, dass Beschäftigte, die nicht mehr den ganzen Tag
arbeiten können, weiterhin ganztags in der Werkstatt betreut werden.
Ganztagsbetreuung bei Halbtagsbeschäftigung:
Die Beschäftigten arbeiten vormittags in ihrer jeweiligen Arbeitsgruppe und werden
nachmittags in einer pädagogisch ausgerichteten Gruppe betreut.
Arbeits- und Betreuungsgruppe: Der
Tagesablauf ist strukturiert durch den Wechsel von Phasen der Anspannung und der
Entspannung. Arbeit ist Bestandteil des Tagesablaufs, richtet sich jedoch in ihrer Dauer
nach dem Leistungsvermögen der Einzelnen.
Arbeitsbegleitende Angebote
Ausgehend von dem ganzheitlichen Grundsatz und
orientiert am christlichen Menschenbild, wonach auch Menschen mit Behinderungen ein
ausgewogenes Miteinander von Arbeit, Anregung und Förderung benötigen, werden im
Arbeitsbereich arbeitsbegleitende Angebote gemacht. Diese umfassen z.B. kreative
Aktivitäten wie Musizieren, Werken, Malen und Tonen; Förderung in Kulturtechniken wie
Lesen, Schreiben, Herausgabe einer Werkstattzeitung; lebenspraktische Aktivitäten wie
Kochen, Einkaufen, Teilnahme am Verkehr, Umgang mit Medien; motorische und sportliche
Aktivitäten wie Schwimmen, Tanzen, Gymnastik, Kegeln, Fußballspielen; religiöse
Angebote wie Bibelkreis und Gestaltung kirchlicher Feste.
Freizeitgestaltung
Unter dem besonderen Gesichtspunkt des Erlebens von
Gemeinschaft wird den Beschäftigten, die zu Hause wohnen, alle zwei Jahre eine
auswärtige Ferienfreizeit angeboten, die nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird.
Ein weiteres wichtiges Element sind die Feste und
Feiern im Jahreslauf, die miteinander vorbereitet und gestaltet werden.
Begleitende Dienste
Besondere Dienste begleiten Menschen mit Behinderungen im
Werkstattalltag. Der Sozialdienst bereitet die Aufnahme in die Werkstatt vor, verhandelt
mit Behörden wie Gesundheitsamt, Arbeitsamt, Landeswohlfahrtsver-band,
Versicherungsträgern u.a. Er berät Angehörige und gesetzliche Betreuer bei
gesundheitlichen, pädagogischen und finanziellen Fragen, führt Einzelberatungen durch,
regt therapeutische Behandlungen an, leistet Mithilfe bei der Erstellung individueller
Förderpläne und erarbeitet zusammen mit den Gruppenleitern und Werkstattleitern die
konzeptionelle Weiterentwicklung der Werkstätten.
Der Psychologische Dienst berät bei
entwicklungsfördernden Maßnahmen und hilft bei der Lösung von Problemen mit. Weiter
führt er Fallbesprech-ungen im Team und psychotherapeutische Einzel- und
Gruppengespräche durch. Die Ergebnisse fließen in Förderpläne und Umgangskonzepte ein.
Bei komplexeren Problemstellungen übernimmt er die Koordination der Hilfen. Auch er ist
in die Weiterentwicklung der Werkstätten eingebunden.
Krankengymnastische, logopädische und
physiotherapeutische Angebote können bei Bedarf innerhalb oder außerhalb der
Werkstätten vermittelt werden.
Betreuungszeiten
In den Caritaswerkstätten gilt die 5-Tage-Woche.
Betreuungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag
8.00 bis 14.30 Uhr.
Fahrdienste
Ist es aufgrund der Schwere der Behinderung oder der
Entfernung zwischen Wohnung und Werkstatt nicht möglich, dass der Beschäftigte
selbstständig, z.B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln, seinen Arbeitsplatz erreicht,
organisiert die Werkstatt einen besonderen Fahrdienst.
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